Warum Abluftreinigung?
Gerade in industriell geprägten Ländern werden die Menschen zunehmend sensibler für eine saubere und gesunde Umwelt. Themen des Umweltschutzes stehen daher mehr und mehr im Blickpunkt des öffentlichen Interesses - typische Stichworte sind hier z. B. Ozonloch, Feinstaubbelastung oder Klimawandel. Ein elementarer Aspekt des Umweltschutzes ist dabei die Luftreinhaltung, denn reine Luft ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für unsere Lebensqualität.
In nahezu jedem industriellen Produktionsprozess entsteht Abluft mit mehr oder minder starker Schadstoffbeladung, z. B. durch Partikeln, Aerosole, Gerüche oder Kohlenwasserstoffe, und muss entsprechend gereinigt werden.
Welches Verfahren zur Abluftreinigung für die konkrete Anwendung das Richtige ist, hängt von den zahlreichen, spezifischen Rand- und Einsatzbedingungen ab. Um jeweils die ökologisch und ökonomisch beste technische Lösung wählen und realisieren zu können, bietet die KBA-MetalPrint GmbH verschiedene Abluftreinigungsverfahren und Zusatzeinrichtungen unter dem Namen KBA CleanAir an.
Gesetzlicher Hintergrund
Die Europäische Gemeinschaft hat sich im Kampf gegen die Umweltverschmutzung ehrgeizige Ziele in puncto Reduzierung des Schadstoffausstoßes im Allgemeinen sowie einheitlicher Umweltstandards in allen Mitgliedsländern gesetzt.
Stand vor einigen Jahren insbesondere die Minderung der Stickstoff-, Schwefel- oder Kohlenmonoxidemissionen im Vordergrund, so konzentriert man sich heute besonders auf gasförmig organische Emissionen, zusammengefasst als VOC (Volatile Organic Compounds = leichtflüchtige organische Verbindungen).
Von der Europäischen Union wurden hierzu mehrere Richtlinien erlassen, z. B. die
- IPPC-Richtlinie (1996/61/EG) über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
- VOC-Richtlinie (1999/13EG)
- Ozonrichtlinie (2002/3/EC)
und entsprechend in deutsches Recht (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImschG mit den zugehörigen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, wie die 31. Bundesimmissionsschutz-Verordnung BImSchV oder die bekannte TA-Luft) umgesetzt. Der Kernsatz des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschreibt die angestrebten Ziele sehr treffend:
§ 1: Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.
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